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Personalisierte Briefwerbung nach DSGVO ohne Einwilligung zulässig

Die Verarbeitung personenbezogener Namens- und Adressdaten für die werbliche Ansprache ist nur bei entsprechender datenschutzrechtlicher Rechtfertigung zulässig. Für bestimmte Werbeformen (etwa die Mail- oder SMS-Werbung) existieren insoweit spezialgesetzliche Einwilligungserfordernisse. Ob auch die personalisierte Briefwerbung von einer vorherigen Einwilligung abhängt oder vielmehr auf berechtigte Werbeinteressen gestützt werden kann, entschied jüngst das OLG Stuttgart.

Thema Bundesdatenschutzgesetz und Kündigungsschutz

Wer als Arbeitnehmer intern zum Datenschutzbeauftragten benannt wurde, genießt einen besonderen Kündigungsschutz. Das LAG Sachsen musste sich nun mit der Frage beschäftigen, ob dies auch für den Stellvertreter des Datenschutzbeauftragten gilt.

EuGH: In DSGVO-Auskunft müssen Datenempfänger konkret benannt werden, Kategorien reichen nicht aus

Das geltende Datenschutzrecht gewährt dem Betroffenen mit dem Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO einen umfassenden Anspruch auf Information über Inhalt und Umfang der ihn betreffenden Datenverarbeitungen. Im Rahmen der Auskunft ist auch über Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern dieser Daten zu informieren. Nun hat der EuGH entschieden, dass grundsätzlich immer konkrete Empfänger benannt werden müssen.

Unzulässige Erstellung von Kundenprofilen: Bank muss 900 000 Euro DSGVO-Bußgeld zahlen

Schnell entsteht die Versuchung, vorhandene Kundendaten auszuwerten, um die zielgruppengerechte Ansprache der Kunden für das eigene Angebot zu verbessern. Wer sich hierfür keine Einwilligung seiner Kunden besorgt, sondern auf ein „berechtigtes Interesse“ verlässt, muss aber mit saftigen Bußgeldern rechnen.

DSGVO: Anschrift ohne Namen ist kein personenbezogenes Datum

DSGVO: Anschrift ohne Namen ist kein personenbezogenes Datum

Der Begriff der personenbezogenen Daten ist das entscheidende Kriterium zur Anwendung der DSGVO und meint alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Dass ein hinreichender Personenbezug nicht vorliegt und der Anwendungsbereich der DSGVO mithin nicht eröffnet ist, entschied jüngst das LG Berlin in Anbetracht der Eingabe einer bloßen Wohnadresse ohne Namensbezug bei „Google Maps“.

DSGVO-Auskunftsanspruch kann als unzumutbar zurückgewiesen werden

Das Amtsgericht Pankow hat entschieden, wann ein Auskunftsanspruch aus Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zurückgewiesen werden darf. So sei es für ein Personenbeförderungsunternehmen, das Videoaufzeichnungen der Zuginnenräume vornimmt und diese nach 48 Stunden löscht, unzumutbar, dem Auskunftsanspruch eines Kunden nachzukommen, wenn die Erfüllung einen erheblichen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft bedeutet und das Erfüllungsinteresse des Kunden gleichzeitig sehr gering ist.

Kein Schadensersatz bei verspäteter DSGVO-Auskunft

Der Auskunftsanspruch ist mit strengen Reaktionsfristen verbunden und muss vom Verantwortlichen grundsätzlich innerhalb eines Monats erfüllt werden. Dass eine verspätete Auskunft aber nicht automatisch zum Schadensersatz berechtigt, entschied (…) jüngst das LG Leipzig.

Weiterleitung von Gerichtsentscheidungen verletzt Datenschutz

Gerichtsentscheidungen dürfen nicht an andere Behörden weitergeleitet werden, wenn die Beteiligten darin namentlich genannt werden. Ein Verstoß kann zu einem Schadensersatzanspruch gemäß Art. 82 DSGVO wegen Verletzung der DSGVO führen. Das bestätigte das LG Köln jüngst in einem Urteil (Az. 5 O 84/21), entschied aber, dass es im konkreten Fall an einem kausalen Schaden für einen solchen Anspruch fehle.

OVG Saarland: Die Einholung einer Einwilligung für Telefonwerbung per E-Mail Double-Opt-In ist nicht möglich

Die Klägerin war im Bereich der Versicherungsvermittlung, der Vermögensanlage sowie der Finanzierung tätig und betrieb in diesem Zusammenhang telefonische Werbeansprachen. Ein Ehepaar wandte sich mit einer Eingabe per E-Mail an die zuständige Datenschutzbehörde und führte aus, es sei von einem Callcenter der Klägerin zu Werbezwecken kontaktiert worden, ohne dass sie eine Einwilligung in eine solche Werbeansprache erteilt hätten.