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Mehr Preistransparenz gefordert: Aldi-Werbung mit zweifelhaften „Mondpreisen“ unzulässig

Wer in einem Prospekt mit auffälligen Preisnachlässen wirbt, muss auch den tatsächlichen früheren Verkaufspreis nennen. Eine bloße Gegenüberstellung des aktuellen Preises mit der sogenannten unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers reicht nicht aus, wenn zusätzlich mit einer prozentualen Ersparnis geworben wird.

Lichtinstallationen können als künstlerische Leistung gewertet werden

Ein urheberrechtlich geschütztes Werk liegt vor, wenn eine Gestaltungshöhe erreicht wird, die es nach Auffassung von für Kunst empfänglichen und mit Kunstanschauungen einigermaßen vertrauten Kreisen rechtfertigt, von einer künstlerischen Leistung zu sprechen. Dazu können auch Lichtinstallationen zählen, wie es der BGH hinsichtlich der Lichtinstallation „PHaradise“ im Kuppelbereich des Billing-Baus der Kunsthalle Mannheim bestätigte.