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Keine Werbung für E-Zigaretten

Doch Werbung im Internet, die das Image von E-Zigaretten maßgeblich verbessern soll, ist nach dem Gesetz über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (TabakErzG) unzulässig, urteilte das OLG Saarbrücken (Urteil vom 8.9.2021, Az. 1 U 68/20).