AG München: Neuwertige Ware ist ungleich Neuwar
Im November 2023 erwarb der Kläger über eBay eine Original-BMW-Felge zum Preis von 199,11 Euro die mit dem Artikelzustand „Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung)“ eingestellt war. In der Artikelbeschreibung hieß es „eine neue Felge, aus der Demontage – Felge ist NEU“. In den allgemeinen Artikelzustandsbeschreibungen fand sich u. a. folgender Hinweis: „Ein Weiterlesen: AG München: Neuwertige Ware ist ungleich Neuwar





