Markiert: Eilantrag

Google zieht seine Beschwerde zurück

Bei dem Verfahren vor dem VG Köln ging es insbesondere um den neu eingefügten § 3a NetzDG, wonach Anbieter sozialer Netzwerke dazu verpflichtet werden, als rechtswidrig gemeldete Inhalte auf das Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für bestimmte Straftatbestände zu überprüfen.

Schreibmaschinen sind zwar altmodisch, liegen aber im Trend.

Abgelehnter Eilantrag eines ehemaligen Fußballnationalspielers

Die durch das Amtsgericht Düsseldorf veröffentlichte Pressemitteilung vom 4.9.2020 über die Anklageerhebung gegen einen ehemaligen Fußballnationalspieler darf weiter verbreitet werden. Auch entsprechende mündliche Erklärungen gegenüber Medienvertretern dürfen abgegeben werden. Das hat die 20. Kammer...