Absage wegen Coronavirus rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 14.03.2020 den Eilantrag einer Firma gegen die Stadt Wertheim wegen des Verbots des Late-Night-Shoppings am 14.03.2020 in einem Einkaufszentrum abgelehnt (Az. 16 K 1466/20).