Haufen leerer Pfandflaschen

Unterlassene Pfanderhebung ist Wettbewerbsverstoß

Für Einweggetränkeverpackungen gilt in Deutschland eine gesetzliche Pfandpflicht, die zur Sicherstellung der Rückführung und der anschließenden umweltgerechten Verwertung die Erhebung von mindestens 0,25 Euro je Verpackung sowie eine entsprechende Kennzeichnung vorschreibt. Dass ein Verstoß gegen diese Pfandpflicht auch wettbewerbsrechtlich geahndet werden kann, entschied nun das LG Berlin. I. Der Sachverhalt Weiterlesen: Unterlassene Pfanderhebung ist Wettbewerbsverstoß