UK-Marken verlieren Wirkung in EU-Verfahren
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass im Vereinigten Königreich geschützte ältere Marken nach dem Brexit nicht mehr als Grundlage für Widersprüche gegen EU-Markenanmeldungen dienen können. Das Urteil klärt zugleich eine grundsätzliche Frage: Ältere Rechte müssen nicht nur zum Anmeldezeitpunkt, sondern während des gesamten Verfahrens gültig bleiben.