(…) Wer im Seniorenheim wohnt, möchte auf den gewohnten Fernsehabend nicht verzichten. Doch für die Betreiber solcher Einrichtungen war diese eigentlich selbstverständliche Leistung mit juristischen Risiken verbunden. Die Verwertungsgesellschaft GEMA forderte nämlich zusätzliche Gebühren...
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Nährwertangaben auf der Vorderseite von Lebensmittelverpackungen „einfach und leicht verständlich“ sein und einen Vergleich von Lebensmitteln sicherstellen sollten (Urt. v. 11.11.2021, Az. C-388/20).
Ein Verbraucher kann einen online oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Kaufvertrag nicht widerrufen, wenn die gekaufte Ware auf seinen individuellen Wunsch hin hergestellt wurde. Der EuGH hat dies mit einem aktuellen Urteil nochmal bekräftigt.