Es ging um nicht weniger als die Markenrechte am weltberühmten Big Mac, der doppelstöckigen Cheeseburger-Variante des Fast-Food-Konzerns McDonald’s. Wer also darf den Namen nutzen? Laut EuG ist dafür vor allem entscheidend, woraus der Big Mac besteht.
Der Fußball-Bundesligist Borussia Mönchengladbach hat im Rechtsstreit um den Begriff „Fohlenelf“ einen Teilerfolg vor dem Europäischen Gericht errungen. Das EuG gab der Borussia VfL 1900 Mönchengladbach GmbH bei ihrer Klage gegen das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) teilweise Recht, da das EUIPO die Marke „Fohlenelf“ in einigen Punkten zu Unrecht für verfallen erklärt habe.