Markiert: Freihaltebedürfnis

Nur beschreibende Zeichen und Freihaltebedürfnis zu Butterfly

Nach dem Urteil ist auch erheblich, dass das Markenrecht grundsätzlich keinen Motivschutz gewährt, so dass eine Zulassung des Zeichens „Butterfly“ zum Markenschutz nicht etwa zur Monopolisierung der Schmetterlingsform oder des Schmetterlingsmotivs führen kann.