EUIPO urteilte: Kein Markenschutz für Pico-Balla
Kann die Form eines Fruchtgummis rechtlich geschützt werden? Was muss ein Bonbon mitbringen, damit seine Gestalt als Markenzeichen gilt? Und warum reicht jahrzehntelange Marktpräsenz allein nicht aus?
Kann die Form eines Fruchtgummis rechtlich geschützt werden? Was muss ein Bonbon mitbringen, damit seine Gestalt als Markenzeichen gilt? Und warum reicht jahrzehntelange Marktpräsenz allein nicht aus?
Werbung mit der CO2- oder Klimaneutralität von Unternehmen oder ihren Produkten ist in den letzten Jahren regelmäßig vor Gericht gelandet. Nun hat der BGH in einer Entscheidung vergleichsweise strenge Anforderungen an die Werbung aufgestellt.
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am Verhandlungstermin am 18. April 2024 über die Frage zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen die Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“ zulässig ist.
Das OLG Düsseldorf hat sich gleich in zwei Fällen mit der Frage beschäftigt, wann ein Produkt als klimaneutral beworben werden darf. Konkret ging es um den Fruchtgummihersteller Katjes und den Konfitürenhersteller Mühlhauser. Die Wettbewerbszentrale...