Streitwertdeckelung beim Filesharing rechtmäßig
Den flutartigen Geschäften mit Abmahnungen bei Filesharing trat der deutsche Gesetzgeber im Jahr 2013 mit dem § 97a Abs. 3 UrhG entgegen.
Den flutartigen Geschäften mit Abmahnungen bei Filesharing trat der deutsche Gesetzgeber im Jahr 2013 mit dem § 97a Abs. 3 UrhG entgegen.