„mit den besten Teams“: Bundesliga-Streaming-Anbieter wird Werbung untersagt
(…) Ein bekannter Streaming-Anbieter darf die Bundesliga-Sonntage nicht mit der Aussage „mit den besten Teams“ bewerben, wenn er tatsächlich keinen gleichwertigen Zugriff auf die Top-Spiele hat. Das Oberlandesgericht München hat eine entsprechende Werbeaussage als irreführend eingestuft und im Wege einer einstweiligen Verfügung untersagt (OLG München, Beschluss vom 18.8.2025, Az. 29 W 202/25 e).