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Einfach löschen reicht nicht: Video-Gegendarstellung muss „Gleiche Aufmachung“ haben

Muss ein Unternehmen eine Gegendarstellung ver­öffentlichen, so muss diese die gleiche Aufmerksamkeit finden können, wie die Erstmitteilung. Es muss ­sichergestellt sein, dass der gleiche Interessentenkreis erreicht und der gleiche Grad an Aufmerksamkeit gewährleistet ist. Bei einem gesprochenen Text in einem Video verlangt dies eine Gegendarstellung, die ebenfalls gesprochen wird.

Urteil des BGH zu Gegendarstellungen

Der Bundesgerichtshof entschied am 27.4.2021 darüber, in welcher Form Gegendarstellungen wegen rechtswidrigen Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht zu erfolgen haben. Dabei statuiert er, dass der Redaktionsschwanz einer Gegendarstellung nicht den Eindruck erwecken darf, dass die Gegendarstellung falsch sei (Az. VI ZR 166/19).