Markiert: Gericht für Handelssachen

Bekanntes Geschäft für Oktoberfest-Reservierungen rechtswidrig

Das Landgericht München I hatte einer Agentur per Einstweiliger Verfügungen untersagt, Tickets für die Zelte Augustiner, Bräurosl und Hofbräu zu verkaufen. Die unterlegene Agentur legte Widerspruch ein. Nun bestätigte das auf Wettbewerbs­sachen spezialisierte LG für Handels­sachen die Einst­weiligen Verfügungen.