Bekanntes Geschäft für Oktoberfest-Reservierungen rechtswidrig
Das Landgericht München I hatte einer Agentur per Einstweiliger Verfügungen untersagt, Tickets für die Zelte Augustiner, Bräurosl und Hofbräu zu verkaufen. Die unterlegene Agentur legte Widerspruch ein. Nun bestätigte das auf Wettbewerbssachen spezialisierte LG für Handelssachen die Einstweiligen Verfügungen.