OLG Hamburg zu „UP Plus“ von Otto: Abos mit Einmalzahlungen brauchen keinen Kündigungsbutton
Wer im Bereich E-Commerce tätig ist, sollte die Regeln des BGB für Online-Marktplätze gut kennen. Ein neueres Urteil des OLG Hamburg zeigt allerdings, dass auch den Gerichten nicht immer klar ist, was die deutschen Vorschriften nun genau verlangen. Das „Up Plus“-Programm des Online-Versandhauses „Otto“ warf Fragen auf: Braucht es dafür einen Abo-Kündigungsbutton, obwohl die Kunden nur einmal zahlen?