Markiert: Gericht

Klimaneutral bis 2050: Adidas wird Greenwashing-Werbung untersagt

„Klimaneutral bis 2050“ – das klingt gut, kann aber rechtlich schnell zum Bumerang werden. Adidas musste das nun vor dem LG Nürnberg-Fürth erfahren. Eine großspurige Nachhaltigkeits-Ankündigung auf der Website reichte nicht aus, um das Gericht zu überzeugen.

Medizinisches Cannabis: Wettbewerbswidrige Werbung wurde untersagt

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat (…) dem beklagten Portalbetreiber u.a. sog. Laienwerbung für medizinisches Cannabis und die Durchführung eines Servicevertrages mit verdeckter Provision für die Vermittlung von Patienten untersagt.

Bild siegt vor LG Berlin II: Teilnehmer an Pro-Palästina-Demo durfte gezeigt werden

Demonstrationen sind öffentliche Veranstaltungen. Daher liegt es schon in der Natur der Sache, dass dort fleißig fotografiert und gefilmt wird – auch von der Presse. Und so gab es auch nach einer Pro-Palästina-Demo am 7. Oktober in Berlin viele Medienberichte über die Veranstaltung. Im Zuge der Berichterstattung der Bild-Zeitung war ein Mann am Rande eines Fotos zu sehen, das veröffentlicht wurde. Das LG Berlin II musste nun entscheiden, ob dem Demonstrationsteilnehmer ein Unterlassungsanspruch gegen die Veröffentlichung zusteht, da er nie in diese eingewilligt hat.

OLG Hamburg zu „UP Plus“ von Otto: Abos mit Einmalzahlungen brauchen keinen Kündigungsbutton

Wer im Bereich E-Commerce tätig ist, sollte die Regeln des BGB für Online-Marktplätze gut kennen. Ein neueres Urteil des OLG Hamburg zeigt allerdings, dass auch den Gerichten nicht immer klar ist, was die deutschen Vorschriften nun genau verlangen. Das „Up Plus“-Programm des Online-Versandhauses „Otto“ warf Fragen auf: Braucht es dafür einen Abo-Kündigungsbutton, obwohl die Kunden nur einmal zahlen?

Apple unterliegt vor LG Berlin: Der Apple App-Store braucht transparentere Bewertungen

Eben nicht alles lässt sich per AGB regeln. Nach einer Klage des vzbv hatte sich das LG Berlin mit der Anzeige von App-Rezensionen in Apples App-Store zu befassen. Das Problem: Apple hatte nur in den AGB darauf hingewiesen, dass Rezensionen auch von Nutzern kommen können, die das Produkt nicht gebraucht haben. Laut dem LG Berlin verstoße das gegen geltendes Recht.