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Unbekannter Geburtstag: Kein fiktives Datum im Personalausweis

Ist das konkrete Geburtsdatum einer Person unbekannt, hat sie keinen Anspruch auf Eintragung eines fiktiven Geburtsdatums in ihren Personalausweis und Reisepass. Dies hat das OVG Koblenz im Fall eines in Algerien geborenen Mannes mit deutscher Staatsangehörigkeit entschieden.