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Lindt Goldhase gewinnt auch aktuell in der Schweiz

Das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts in Leitsatzform: „Der in Folie verpackte Schokoladenhase von Lindt & Sprüngli (gold- oder andersfarbig), kann gegenüber dem Konkurrenzprodukt von Lidl Markenschutz beanspruchen. Lidl darf seinen Hasen wegen Verwechslungsgefahr nicht mehr verkaufen und muss noch vorhandene Exemplare zerstören.