Markiert: Händler

LG Berlin: Lagergebühren als Zusatzkosten im Online-Shop unzulässig

In diversen Online-Shops wird versucht, eigenen Mehraufwand bei der Abwicklung bestimmter Bestellungen durch Aufschläge (etwa einen Mindermengenzuschlag) zu kompensieren. Das Vorhaben, Selbstkosten durch artikelabhängige Lagergebühren neben dem Gesamtpreis auszugleichen, scheiterte wegen Unzulässigkeit jüngst allerdings vor dem LG Berlin.

Amazon-Händler trifft Prüfpflicht für ihre eigenen Angebote

Das KG Berlin folgte bei seiner Begründung der Argumentation des BGH, der eine Prüfpflicht bei Amazon-Händlern selbst sieht. Diese bedienten sich einer Verkaufsplattform, bei der sie selbst keinen Einfluss auf die Angebotsgestaltung hätten.