Markiert: Hess. VGH

Verdorbene Waren und Mäuse-Spuren: Caterer entgeht Lebensmittelpranger

Das BVerfG in Karlsruhe bremst den sogenannten Lebensmittelpranger aus. Eine erheblich verspätete Online-Veröffentlichung von Hygienemängeln verletze die Berufsfreiheit eines Unternehmens. Die Publikation nach 17 Monaten sei weder aktuell noch verhältnismäßig.