Eine Pandemie-Entscheidung als Leitbild für vergleichbare Fälle
Eine durch die COVID-19-Pandemie bedingte Betriebsbeschränkung eines Einzelhandelsgeschäfts führt nicht zu einem Mangel der Mietsache im Sinne von § 536
Abs. 1 Satz 1 BGB.
Eine durch die COVID-19-Pandemie bedingte Betriebsbeschränkung eines Einzelhandelsgeschäfts führt nicht zu einem Mangel der Mietsache im Sinne von § 536
Abs. 1 Satz 1 BGB.