Markiert: Iglo

OLG München über Werbefigur: Iglo muss seinen Käpt’n teilen

Nicht nur der Fischstäbchen-Hersteller Iglo darf die bekannte Werbefigur des alten bärtigen Seemanns „Käpt’n Iglo“ für die Bewerbung seiner Produkte nutzen. Auch sein Konkurrent, der Feinkost-Hersteller Appel Feinkost darf mit einer ähnlichen Figur werben. So entschied das OLG München jüngst.

Fall Käpt’n Iglo: Auch andere Lebensmittelhersteller dürfen mit „Best Agern“ werben

Fall Käpt’n Iglo: Auch andere Lebensmittelhersteller dürfen mit „Best Agern“ werben

So wie auf den Iglo-Produkten lächelt einem auch auf den Verpackungen der Appel Feinkost-Waren ein freundlicher älterer Herr mit Bart und Mütze entgegen. Iglo sah darin einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und wollte dem konkurrierenden Cuxhavener Unternehmen die Verwendung ihrer Werbefigur gerichtlich verbieten lassen.