Ein Ungeimpften-Tätigkeitsverbot ist rechtswidrig
Die Stadt Duisburg durfte nicht pauschal einer ungeimpften Mitarbeiterin der Krankenhausverwaltung die Tätigkeit verbieten. Das Infektionsschutzgesetz diene dem Schutzzweck der Infektionsbekämpfung und könne nicht unbeschränkt angewendet werden.