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Rekordstrafe von 405 Millionen Euro für Instagram

Wegen des Umgangs und der Veröffentlichung der Daten von Kindern hat die irische Datenschutzbehörde die Rekordstrafe in Höhe von 405 Millionen Euro gegen Instagram verhängt.

Influencerin muss Werbung kennzeichnen

Ein ohne finanzielle Gegenleistung erfolgter Beitrag einer Influencerin auf Instagram ist als Werbung zu kennzeichnen, wenn er kostenlos überlassene E-Books anpreist und jeweils mit sog. Tap-Tags zu den Unternehmen der Bücher verlinkt.

Google zieht seine Beschwerde zurück

Bei dem Verfahren vor dem VG Köln ging es insbesondere um den neu eingefügten § 3a NetzDG, wonach Anbieter sozialer Netzwerke dazu verpflichtet werden, als rechtswidrig gemeldete Inhalte auf das Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für bestimmte Straftatbestände zu überprüfen.