Markiert: internationale Markenregistrierung

Warnendes Muster für fehlende Benutzung einer Marke

Das Anbieten bzw. Bewerben von Produkten im Internet stellt noch keinen inländischen Gebrauch dar, insbesondere dann nicht, wenn die relevanten Seiten unter einer „generic Top Level Domain“ (z.B. „.com“) abrufbar sind.