Zur Bekämpfung von Straftaten und Eingriff in Grundrechte
Das Plenum des Gerichtshofs entscheidet, dass die allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von IP-Adressen nicht zwangsläufig einen schweren Eingriff in die Grundrechte darstellt.
Das Plenum des Gerichtshofs entscheidet, dass die allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von IP-Adressen nicht zwangsläufig einen schweren Eingriff in die Grundrechte darstellt.