Vor dem LG Dortmund stritten in einem Verfügungsverfahren zwei Unternehmen, die überwiegend mit gebrauchter Software handelten. Im Mai 2021 warb die Verfügungsbeklagte in einem Newsletter mit der Aussage „einziger namhafte Anbieter mit einem professionellen Onlineshop“. Die Verfügungsklägerin, das konkurrierende Unternehmen, sah hierin eine irreführende, da unrichtige Werbung mit einem Alleinstellungsmerkmal.
ktuell werden diverse Händler abgemahnt, die vor allem Brotdosen und Lebensmittelaufbewahrungsbehälter aus oder mit Polyethylen anbieten und diese mit „plastikfrei“ bewerben.
Dabei stellte sich heraus, dass das mitgeteilte Testergebnis vom Anbieter nicht kontrolliert oder angefordert wurde. Trotzdem wurde von einer Ärztin ein Testzertifikat für das Ergebnis eines Selbsttests ausgestellt.
Mit Urteil vom 25.8.2021 (Az. 18 O 140/21) gab das LG Osnabrück die Klage statt. Die Angabe eines mindestabnahmebedingten Preises innerhalb der Google-Ads-Anzeige ohne weitere Hinweise begründe eine irreführende Preiswerbung.
Der Kläger, ein Wettbewerbsverein, hielt die angegebenen unverbindlichen Preisempfehlungen für irreführend. Er war der Überzeugung, die in den Preisgegenüberstellungen genannten unverbindlichen Preisempfehlungen stimmten nicht mit den tatsächlichen Preisempfehlungen der Hersteller überein.
Das LG Ingolstadt hat einer Elektronikmarktkette untersagt, künftig mit einem Verkaufscountdown unter Einblendung einer ablaufenden Uhr zu werben, wenn die dabei angebotenen Waren tatsächlich nicht zum Verkauf bereit stehen.