Ärzte-Paar scheitert mit Klagen gegen Portal Jameda
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisionen zweier Zahnärzte abgewiesen, die gegen das Online-Bewertungsportal Jameda geklagt hatten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisionen zweier Zahnärzte abgewiesen, die gegen das Online-Bewertungsportal Jameda geklagt hatten.
Das Ärztebewertungsportal Jameda darf bei einem begründeten Verdacht von „gekauften Bewertungen“ das Arztprofil mit einem Warnhinweis kennzeichnen. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.