Rüge des Presserats wegen irreführender Überschrift
Für einen schweren Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 des Pressekodex wurde INTOUCH.WUNDERWEIB.DE gerügt. Das Portal hatte unter der Überschrift ‚Jan Josef Liefers und Anna Loos: Traurige Trennung! Jetzt wird alles anders‘ über den Auszug von deren gemeinsamer Tochter aus dem Elternhaus berichtet.