Markiert: Kanzlei Prof. Schweizer

Angabe von Abwesenheitszeiten keine rechtswidrige Werbung

Amtsgericht Augsburg, Urteil vom 09.06.2023 Az. – 12 C 11/23 – Leitsatz mit den Worten des Gerichts. Die Angabe der Internetpräsenzen in einer Abwesenheitsmail stellt keine Werbung dar, da diese Angabe nicht auf die Förderung des Absatzes von Produkten oder Dienstleistungen gerichtet ist.

Tägliches Vorfahrtsproblem

Landgericht Frankenthal Urteil vom 24.3.2023. (…) Ein Autofahrer, der von einem Feldweg in eine Landstraße einbiegen will, muss die Vorfahrt des Verkehrs auf der Landstraße beachten. Aber auch die Radfahrer haben auf einem parallel...