EuG Urteil vom 24.5.2023 in der Rechtssache T-2/21 Emmentaler Switzerland / EUIPO (Emmentaler). Die Kanzlei Schweizer hebt die entscheidenden Kriterien hervor. Emmentaler Switzerland ist letztlich europäisch an der Verkehrsauffassung der deutschen Verkehrskreise gescheitert.
Eine neue Markenrechtsverletzung trotz strafbewehrter Unterlassungserklärung begründet regelmäßig erneut die Wiederholungsgefahr, die grundsätzlich nur durch eine weitere Unterwerfungserklärung mit einer gegenüber der ersten erheblich höheren Strafbewehrung ausgeräumt werden kann.