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Einfach löschen reicht nicht: Video-Gegendarstellung muss „Gleiche Aufmachung“ haben

Muss ein Unternehmen eine Gegendarstellung ver­öffentlichen, so muss diese die gleiche Aufmerksamkeit finden können, wie die Erstmitteilung. Es muss ­sichergestellt sein, dass der gleiche Interessentenkreis erreicht und der gleiche Grad an Aufmerksamkeit gewährleistet ist. Bei einem gesprochenen Text in einem Video verlangt dies eine Gegendarstellung, die ebenfalls gesprochen wird.

Renate Künast erhält Recht in Berlin

Renate Künasts (Bündnis 90/Die Grünen) Kampf gegen Hasskommentare bei Facebook ist nun nach drei Jahren vor dem Kammergericht Berlin zu Ende gegangen (Kammergericht Berlin, Beschl. vom 31.10.2022, Az. 10 W 13/20). Facebook muss nun die Daten der Nutzer, die beleidigende Kommentare unter einem Falsch­zitat von ihr verfasst haben, he­rausgeben.

Amazon-Händler trifft Prüfpflicht für ihre eigenen Angebote

Das KG Berlin folgte bei seiner Begründung der Argumentation des BGH, der eine Prüfpflicht bei Amazon-Händlern selbst sieht. Diese bedienten sich einer Verkaufsplattform, bei der sie selbst keinen Einfluss auf die Angebotsgestaltung hätten.