Klare Kompensationsangabe reicht aus: Werbung mit „klimaneutralem Gas“ zulässig
Ein Energieversorger darf mit „klimaneutralem Gas“ werben, wenn er nachvollziehbar erklärt, dass die CO2-Emissionen vollständig kompensiert werden. Eine genaue Aufschlüsselung der Kompensationsmaßnahmen ist dabei nicht zwingend erforderlich – das hat das OLG Hamburg entschieden....