Markiert: Klimaneutralität

OLG Frankfurt a. M.: Fehlender Hinweis auf nicht erfasste Eigenemissionen bei Werbung mit „klimaneutral“ irreführend

Aufgrund des Klimawandels achten viele Verbraucher zunehmend auf die Umweltverantwortung bei Unternehmen. Vermehrt werben Händler daher damit, dass ihre Produkte „klimaneutral“ seien. Dass eine solche Schlagwortwerbung aber zusätzliche Aufklärungspflichten auslöst, wenn bestimmte Emissionsarten von der Behauptung nicht erfasst sein sollen, entschied jüngst das OLG Frankfurt a. M.