Werbung mit der CO2- oder Klimaneutralität von Unternehmen oder ihren Produkten ist in den letzten Jahren regelmäßig vor Gericht gelandet. Nun hat der BGH in einer Entscheidung vergleichsweise strenge Anforderungen an die Werbung aufgestellt.
Aufgrund des Klimawandels achten viele Verbraucher zunehmend auf die Umweltverantwortung bei Unternehmen. Vermehrt werben Händler daher damit, dass ihre Produkte „klimaneutral“ seien. Dass eine solche Schlagwortwerbung aber zusätzliche Aufklärungspflichten auslöst, wenn bestimmte Emissionsarten von der Behauptung nicht erfasst sein sollen, entschied jüngst das OLG Frankfurt a. M.