Irreführendes Greenwashing bei drei Marken der dm-drogerie markt-kette
Aktuelles Beispiel LG Karlsruhe Urteil vom 27.7.2023, Az. 13 0 46/22 KfH gegen Eigenmarken der dm-drogerie markt-Kette.
Aktuelles Beispiel LG Karlsruhe Urteil vom 27.7.2023, Az. 13 0 46/22 KfH gegen Eigenmarken der dm-drogerie markt-Kette.
Aufgrund des Klimawandels achten viele Verbraucher zunehmend auf die Umweltverantwortung bei Unternehmen. Vermehrt werben Händler daher damit, dass ihre Produkte „klimaneutral“ seien. Dass eine solche Schlagwortwerbung aber zusätzliche Aufklärungspflichten auslöst, wenn bestimmte Emissionsarten von der Behauptung nicht erfasst sein sollen, entschied jüngst das OLG Frankfurt a. M.