Erfolg für Verbraucher! Das LG Hildesheim stellte fest, dass ein Unternehmen, das Online-Abonnements exklusiv über eine von einer anderen Firma betriebenen Website vertreibt, dafür sorgen muss, dass das Abo auch auf dieser Seite mit einem Klick kündbar ist.
Das LG München I gibt der Verbraucherzentrale NRW im Streit mit Sky Deutschland Recht. Die Position und Gestaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Online-Kündigungsbuttons sei bei Sky rechtswidrig umgesetzt worden, so das Gericht.
Das Landgericht Köln hat es in zwei Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes NetCologne und NetAachen untersagt, den erforderlichen Kündigungsbutton mit der verpflichtenden Eingabe eines Passworts zu verknüpfen.