Lichtinstallationen können als künstlerische Leistung gewertet werden
Ein urheberrechtlich geschĂĽtztes Werk liegt vor, wenn eine Gestaltungshöhe erreicht wird, die es nach Auffassung von fĂĽr Kunst empfänglichen und mit Kunstanschauungen einigermaĂźen vertrauten Kreisen rechtfertigt, von einer kĂĽnstlerischen Leistung zu sprechen. Dazu können auch Lichtinstallationen zählen, wie es der BGH hinsichtlich der Lichtinstallation „PHaradise“ im Kuppelbereich des Billing-Baus der Kunsthalle Mannheim bestätigte.

