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Urteil des Bundesgerichtshofs: Keine Pillen am Ruhetag

Der Bundesgerichtshof hat klargestellt: Apotheken ohne Notdienst dürfen an Sonn- und Feiertagen keine Medikamente liefern lassen. Das Urteil stärkt das Sonntags- und Feiertagsruhegebot – auch gegenüber digitalen Lieferdiensten.

Von admin, vor 1 Jahr13. Mai 2025
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