Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Redakteurs der Deutschen Welle aufgrund antisemitischer Äußerungen auf privaten Social-Media-Konten wirksam ist.
Eine falsch gewählte Formulierung in einer Stellenanzeige kann für Unternehmen unangenehme Folgen haben. Ein Berliner Startup warb in einer Ausschreibung mit dem Hinweis auf ein „junges Team“. Darin sah ein abgelehnter Bewerber Altersdiskriminierung – im Gegensatz zum LAG Berlin-Brandenburg, das eine Benachteiligung und einen Entschädigungsanspruch des Mannes verneinte.
Die Covid-19-Pandemie beschäftigt die deutschen Gerichte nun schon seit rund anderthalb Jahren und im Zuge dessen auch das Einhalten der Eindämmungsmaßnahmen, wie die Pflicht zum Tragen einer Maske. In Berlin wurde nun vom LAG die Kündigung eines Lehrers, der die Maskenpflicht strikt ablehnte für rechtmäßig erklärt.