Markiert: Landesarbeitsgericht Niedersachsen

Der Geschichte um das Arbeitszeugnis folgt nun ein neues BAG-Urteil

Ein Ar­beit­ge­ber darf eine – ohne gesetzliche Verpflichtung – in das Arbeitszeugnis aufgenommene Dan­kes­for­mel nicht bei einem neuen Zeugnis strei­chen, auch wenn die ehe­ma­li­ge An­ge­stell­te mehrfach ein besseres Zeugnis verlangte. Ein An­spruch auf eine Dankesformel besteht in einem Fall dieser Art grundsätzlich auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber aufgrund der Verbesserungswünsche die Dankesformel inhaltlich glaubwürdig nicht mehr für zutreffend hält.