Der Geschichte um das Arbeitszeugnis folgt nun ein neues BAG-Urteil
Ein Arbeitgeber darf eine – ohne gesetzliche Verpflichtung – in das Arbeitszeugnis aufgenommene Dankesformel nicht bei einem neuen Zeugnis streichen, auch wenn die ehemalige Angestellte mehrfach ein besseres Zeugnis verlangte. Ein Anspruch auf eine Dankesformel besteht in einem Fall dieser Art grundsätzlich auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber aufgrund der Verbesserungswünsche die Dankesformel inhaltlich glaubwürdig nicht mehr für zutreffend hält.