Markiert: Landgericht Berlin

LG Berlin: Lagergebühren als Zusatzkosten im Online-Shop unzulässig

In diversen Online-Shops wird versucht, eigenen Mehraufwand bei der Abwicklung bestimmter Bestellungen durch Aufschläge (etwa einen Mindermengenzuschlag) zu kompensieren. Das Vorhaben, Selbstkosten durch artikelabhängige Lagergebühren neben dem Gesamtpreis auszugleichen, scheiterte wegen Unzulässigkeit jüngst allerdings vor dem LG Berlin.

Einfach löschen reicht nicht: Video-Gegendarstellung muss „Gleiche Aufmachung“ haben

Muss ein Unternehmen eine Gegendarstellung ver­öffentlichen, so muss diese die gleiche Aufmerksamkeit finden können, wie die Erstmitteilung. Es muss ­sichergestellt sein, dass der gleiche Interessentenkreis erreicht und der gleiche Grad an Aufmerksamkeit gewährleistet ist. Bei einem gesprochenen Text in einem Video verlangt dies eine Gegendarstellung, die ebenfalls gesprochen wird.

Kammergericht bestätigt die Löschung der Marke „Black Friday“

Die Inhaberin der Marke „Black Friday“ ist mit ihrem Versuch gescheitert, die Löschung der umstrittenen Wortmarke zu verhindern. Die Marke „Black Friday“ wurde am vergangenen Freitag durch das Kammergericht Berlin mit Wirkung ab dem 25.4.2019 für verfallen erklärt.

Presse durfte über Mockridges Liebesleben spekulieren

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die spekulative Berichterstattung über die damals noch nicht öffentliche Beziehung von Luke Mockridge und seiner damaligen Freundin zulässig war und ihn nicht in seinem Persönlichkeitsrecht verletzte.

Unter Plüschtier-Herstellern herrscht große Rivalität.

Autorin siegt gegen Til Schweiger

Das Landgericht Berlin hat dem Auskunftsbegehren der Drehbuchautorin Anika Decker gegen die Produktionsfirma Barefoot Films von Til Schweiger und gegen Warner Bros der Filme „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“ sowie gegen einen Film- und Medienkonzern im Hinblick auf die Verwertungserträge dieser Filme stattgegeben.

Der Bundesgerichtshof verliert einen Richter.

Facebook muss Erben Zugriff ermöglichen

Die Schuldnerin betreibt ein soziales Netzwerk. Sie ist durch – vom Bundesgerichtshof (Urteil vom 12. Juli 2018 – III ZR 183/17 – Pressemitteilung 115/18) bestätigtes – rechtskräftig gewordenes Urteil des Landgerichts Berlin vom 17. Dezember 2015 verurteilt worden, den Eltern einer verstorbenen Teilnehmerin an dem Netzwerk als Erben Zugang zu dem vollständigen Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten ihrer Tochter zu gewähren.