Markiert: Landgericht Dortmund

Meditonsin darf nicht mit sicherem Behandlungserfolg werben

Das OLG Hamm hat dem Hersteller des homöopathischen Erkältungsmittels Meditonsin bestimmte Werbeaussagen untersagt. Das Versprechen einer „raschen und zuverlässigen Reduktion der Intensität der typischen Erkältungssymptome“ sei irreführend, denn dass dies tatsächlich der Fall ist, wurde wissenschaftlich nicht sicher nachgewiesen.