Die im Burda-Verlag erscheinende Zeitschrift FREIZEIT SPASS veröffentlichte in einem Artikel eine Luftbildaufnahme des Mallorca-Anwesens des ehemaligen Formel 1-Weltmeisters Michael Schumacher. Da Leser durch die Perspektive der Aufnahme jedoch nicht ohne weiteres Rückschlüsse auf den genauen Standort der Villa ziehen könnten, sah der Bundesgerichtshof keinen Eingriff in die Privatsphäre der Familie und hob das Urteil der Vorinstanz auf (BGH, Urteil vom 5. November 2024, Az. VI ZR 110/23).
Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Warnhinweise und die Liste der Inhaltsstoffe bei kosmetischen Produkten nicht so auf Verpackungen aufgebracht werden dürfen, dass diese kaum mit bloßem Auge lesbar sind. Nach den Vorgaben der Kosmetik-Verordnung der EU müssen derartige Angaben leicht lesbar und deutlich sichtbar sein.
Zwei Whirlpool-Anbieter stritten sich vor dem OLG Frankfurt a. M. im Zusammenhang mit der Bewerbung von Whirlpools mittels Bewertungen, die dadurch zustande kamen, dass sie als Gegenleistung für die Teilnahme an einem Gewinnspiel abgegeben wurden.