Der Erwerb von Eintrittskarten über unautorisierte Zweitmarktplattformen birgt für Fans erhebliche Risiken, die über den reinen Kaufpreis hinausgehen. Das LG Hamburg hat nun klargestellt, dass Anbieter wie Viagogo ihre Nutzer explizit auf die Gefahr einer Zutrittsverweigerung hinweisen müssen, um wettbewerbswidrige Irreführung zu vermeiden.
Seit Jahrzehnten gehört Miss Moneypenny zur Welt von James Bond. Dennoch darf ihr Name für Sekretariatsdienste genutzt werden. Der BGH hat nun entschieden, dass der Name der Figur nicht geschützt ist.
Wenn eine KI Fakten erfindet und damit Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt, haftet dann der Betreiber? Das LG Hamburg hat hierzu in einem Fall von Grok auf der Plattform X erstmals entschieden.
Schon seit Jahren befinden sich der Axel-Springer-Konzern und die Kölner Eyeo GmbH, die den Werbeblocker AdblockPlus vertreibt, im Streit. Der Medienkonzern beklagt, der HTML-Code der Webseite werde durch den Werbeblocker-Einsatz unzulässig bearbeitet, was gegen das Urheberrecht verstoße. In den Vorinstanzen hatte der Konzern keinen Erfolg. Nach dem EuGH-Urteil zur Cheat-Software haben die Parteien nun Zeit zur erneuten Stellungnahme. Damit wird es 2024 kein Urteil mehr geben.
Die Erben der Autorin Astrid Lindgren haben erfolgreich beim Landgericht Hamburg gegen die deutsche Version des Titelsongs der Serie „Pippi Langstrumpf“ und damit den Münchner Filmkunst Musikverlag FKM geklagt, weil das Lied das Urheberrecht verletze.