Die Münchener Brauerei Paulaner hat einen Markenstreit um das Etikett ihrer Spezi-Version gegen die aus dem Saarland kommende Konkurrenz Karlsberg gewonnen. Das Landgericht München I untersagte Karlsberg die Nutzung der konkreten farblichen Produktaufmachung des Etiketts des von ihr vertriebenen Cola-Mix-Getränks „Brauerlimo“ für die Bundesrepublik Deutschland (LG München I, Urteil vom 25.3.2025, 33 O 14937/23)
Der Deutsche Skiverband hat im Streit um die Bündelung der Werbe- und Medienrechte gegen den Ski-Weltverband gewonnen. Dieser darf die Medienrechte nicht in der jetzigen Form zentral vermarkten. Mit dem Riesenslalom in Sölden startet...
Das Landgericht München I hat der Klage einer Weinkellerei stattgegeben und einem Brauhaus verboten, seine beiden mit Bockbierwürze versetzten weinhaltigen Getränke als „Glühwein“ im geschäftlichen Verkehr zu bezeichnen. Der Wassergehalt, der beim Zuführen von Bockbierwürze in beide weinhaltigen Getränke der Weinkellerei gelange, sei zu hoch, um das Produkt noch als „Glühwein“ bezeichnen zu können.
1974 schlossen Riegele und Paulaner eine Vereinbarung. Worum es sich bei dieser Vereinbarung handelt, darüber streiten die Parteien. Riegele erklärt, es sei ein Lizenzvertrag, den man nun gekündigt habe, verbunden mit dem Angebot für einen neuen Vertrag.
Das Landgericht München I hatte einer Agentur per Einstweiliger Verfügungen untersagt, Tickets für die Zelte Augustiner, Bräurosl und Hofbräu zu verkaufen. Die unterlegene Agentur legte Widerspruch ein. Nun bestätigte das auf Wettbewerbssachen spezialisierte LG für Handelssachen die Einstweiligen Verfügungen.
Im Rechtsstreit um ihre Namen haben sich Hofbräuhaus und Hofbrauhaus geeinigt. Beide Parteien haben einen Vergleich geschlossen, teilte das Landgericht München I. mit.
Nicht autorisierte Zweitmarkt-Plattformen verstoßen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Das entschied das Landgericht München I in einem aktuellen Urteil (v. 7.12.2020, Az. 39 O 11168/19).
So wie auf den Iglo-Produkten lächelt einem auch auf den Verpackungen der Appel Feinkost-Waren ein freundlicher älterer Herr mit Bart und Mütze entgegen. Iglo sah darin einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und wollte dem konkurrierenden Cuxhavener Unternehmen die Verwendung ihrer Werbefigur gerichtlich verbieten lassen.
Landgericht München I , Urteil vom 24.04.2020 – Az. 37 O 4665/19. (…) In dem Urteil wird umfassend abgewogen zwischen der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung, Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, und der Garantie des Instituts der freien Presse, Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG.