Markiert: Landgericht München I

Brauerei-Streit um farbenfrohe Etiketten: Paulaner siegt im Spezi-Streit gegen Karlsberg

Die Münchener Brauerei Paulaner hat einen Markenstreit um das Etikett ihrer Spezi-Version gegen die aus dem Saarland kommende Konkurrenz Karlsberg gewonnen. Das Landgericht München I untersagte Karlsberg die Nutzung der konkreten farblichen Produktaufmachung des Etiketts des von ihr vertriebenen Cola-Mix-Getränks „Brauerlimo“ für die Bundesrepublik Deutschland (LG München I, Urteil vom 25.3.2025, 33 O 14937/23)

Wein oder nicht Wein? Wo „Glühwein“ draufsteht, muss auch Glühwein drin sein!

Das Landgericht München I hat der Klage einer Weinkellerei stattgegeben und einem Brauhaus verboten, seine beiden mit Bockbierwürze versetzten weinhaltigen Getränke als „Glühwein“ im geschäftlichen Verkehr zu bezeichnen. Der Wassergehalt, der beim Zuführen von Bockbierwürze in beide weinhaltigen Getränke der Weinkellerei gelange, sei zu hoch, um das Produkt noch als „Glühwein“ bezeichnen zu können.

Streit um das Erfrischungsgetränk „Spezi“

1974 schlossen Riegele und Paulaner eine Vereinbarung. Worum es sich bei dieser Vereinbarung handelt, darüber streiten die Parteien. Riegele erklärt, es sei ein Lizenz­vertrag, den man nun gekündigt habe, verbunden mit dem Angebot für einen neuen Vertrag.

Bekanntes Geschäft für Oktoberfest-Reservierungen rechtswidrig

Das Landgericht München I hatte einer Agentur per Einstweiliger Verfügungen untersagt, Tickets für die Zelte Augustiner, Bräurosl und Hofbräu zu verkaufen. Die unterlegene Agentur legte Widerspruch ein. Nun bestätigte das auf Wettbewerbs­sachen spezialisierte LG für Handels­sachen die Einst­weiligen Verfügungen.

FC Bayern München gewinnt Prozess gegen Ticket-Händler

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Nicht autorisierte Zweitmarkt-Plattformen verstoßen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Das entschied das Landgericht München I in einem aktuellen Urteil (v. 7.12.2020, Az. 39 O 11168/19).

Fall Käpt’n Iglo: Auch andere Lebensmittelhersteller dürfen mit „Best Agern“ werben

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So wie auf den Iglo-Produkten lächelt einem auch auf den Verpackungen der Appel Feinkost-Waren ein freundlicher älterer Herr mit Bart und Mütze entgegen. Iglo sah darin einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und wollte dem konkurrierenden Cuxhavener Unternehmen die Verwendung ihrer Werbefigur gerichtlich verbieten lassen.

Journalisten dürfen sich nicht in Feuerwehreinsätze einmischen.

Pressefotograf und Feuerwehr konkurrieren

Landgericht München I , Urteil vom 24.04.2020 – Az. 37 O 4665/19. (…) In dem Urteil wird umfassend abgewogen zwischen der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung, Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, und der Garantie des Instituts der freien Presse, Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG.