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„Cheat-Software“ für Spielkonsolen verstößt nicht gegen Urheberrecht, soweit sie Objekt- oder Quellcode der Spielesoftware nicht umschreibt

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Vertrieb von Software, die dem Nutzer die Manipulation des Programmablaufs eines Computerspiels ermöglicht, ohne die Programmdaten des Objekt- oder Quellcodes der auf der Spielkonsole eingesetzten Spielesoftware zu verändern, nicht das Urheberrecht des Spieleherstellers an der Spielesoftware verletzt.

Schulbuchverlag verletzt Urheberrecht

Ein Kinderbuchverlag konnte erfolgreich urheberrechtlich gegen die Veröffentlichung einer Lehrerhandreichung vorgehen, die eine mehrseitige Wiedergabe eines Romans enthielt.

LG Berlin: Lagergebühren als Zusatzkosten im Online-Shop unzulässig

In diversen Online-Shops wird versucht, eigenen Mehraufwand bei der Abwicklung bestimmter Bestellungen durch Aufschläge (etwa einen Mindermengenzuschlag) zu kompensieren. Das Vorhaben, Selbstkosten durch artikelabhängige Lagergebühren neben dem Gesamtpreis auszugleichen, scheiterte wegen Unzulässigkeit jüngst allerdings vor dem LG Berlin.

OLG Brandenburg: Kein Ausschluss des Widerrufsrechts wegen Personalisierung bei vorgegebenen Auswahlmöglichkeiten

Das Verbraucherwiderrufsrecht kann für Maßanfertigungen ausgeschlossen werden, die auf die persönlichen Bedürfnisse eines Verbrauchers zugeschnitten sind. Kein anderer gesetzlicher Ausschlussgrund wird von Händlern aber öfter zu weitgehend interpretiert und damit unzulässig herangezogen. Dass ein Widerrufsrechtsausschluss wegen Personalisierung etwa ausscheidet, wenn nur vordefinierte Konfigurationsoptionen vorhanden sind, entschied nun das OLG Brandenburg.

Verfahrenskosten bei Urheberrechtsverletzung: YouTube-Beschwerde ersetzt keine Abmahnung

Wer wegen einer Urheberrechtsverletzung auf YouTube gegen einen Dritten im Wege der Einstweiligen Verfügung vorgeht, der muss zuvor den Verletzer abmahnen. Dies gilt auch dann, wenn zuvor das You-Tube-Beschwerdeverfahren (Strike und Counter-Notification) durchgeführt wurde. Wenn keine Abmahnung ausgesprochen wird, trägt man im Falle eines sofortigen Anerkenntnisses des Dritten die Kosten des Gerichtsverfahrens, so das LG Köln.