Markiert: Langgericht München I

„Schweizer Taschenmesser“ als Herkunftsangabe geschützt

Das Landgericht München I stellte am 15.06. in seinem Urteil (Az. 33 0 7646/20) klar: Die von der Beklagten verwendeten Zeichen stellen geographische Herkunftsangaben dar, deren guten Ruf die Beklagte in unlauterer Weise ohne rechtfertigenden Grund ausnutzt.