Markiert: LG Berlin

Apple unterliegt vor LG Berlin: Der Apple App-Store braucht transparentere Bewertungen

Eben nicht alles lässt sich per AGB regeln. Nach einer Klage des vzbv hatte sich das LG Berlin mit der Anzeige von App-Rezensionen in Apples App-Store zu befassen. Das Problem: Apple hatte nur in den AGB darauf hingewiesen, dass Rezensionen auch von Nutzern kommen können, die das Produkt nicht gebraucht haben. Laut dem LG Berlin verstoße das gegen geltendes Recht.

LG Berlin: Lagergebühren als Zusatzkosten im Online-Shop unzulässig

In diversen Online-Shops wird versucht, eigenen Mehraufwand bei der Abwicklung bestimmter Bestellungen durch Aufschläge (etwa einen Mindermengenzuschlag) zu kompensieren. Das Vorhaben, Selbstkosten durch artikelabhängige Lagergebühren neben dem Gesamtpreis auszugleichen, scheiterte wegen Unzulässigkeit jüngst allerdings vor dem LG Berlin.

Unterlassene Pfanderhebung ist Wettbewerbsverstoß

Für Einweggetränkeverpackungen gilt in Deutschland eine gesetzliche Pfandpflicht, die zur Sicherstellung der Rückführung und der anschließenden umweltgerechten Verwertung die Erhebung von mindestens 0,25 Euro je Verpackung sowie eine entsprechende Kennzeichnung vorschreibt. Dass ein Verstoß...

LG Berlin urteilte zur Werbung mit Sternen

Die Bewerbung von Internetauftritten und darüber angebotenen Produkten mit einem Sterneranking auf Basis erhaltener Kundenrezensionen ist ein beliebtes Marketinginstrument, um Interessenten Vertrauenswürdigkeit und Qualität zu suggerieren. Darüber, ob jedoch ein Unternehmen auf seiner Internetseite ein Produkt mit fünf Sternen bewerben darf, obwohl keine einzige Kundenbewertung vorliegt, hatte in einer nun bekannt gewordenen Entscheidung das LG Berlin zu befinden.

Renate Künast erhält Recht in Berlin

Renate Künasts (Bündnis 90/Die Grünen) Kampf gegen Hasskommentare bei Facebook ist nun nach drei Jahren vor dem Kammergericht Berlin zu Ende gegangen (Kammergericht Berlin, Beschl. vom 31.10.2022, Az. 10 W 13/20). Facebook muss nun die Daten der Nutzer, die beleidigende Kommentare unter einem Falsch­zitat von ihr verfasst haben, he­rausgeben.

DSGVO: Anschrift ohne Namen ist kein personenbezogenes Datum

DSGVO: Anschrift ohne Namen ist kein personenbezogenes Datum

Der Begriff der personenbezogenen Daten ist das entscheidende Kriterium zur Anwendung der DSGVO und meint alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Dass ein hinreichender Personenbezug nicht vorliegt und der Anwendungsbereich der DSGVO mithin nicht eröffnet ist, entschied jüngst das LG Berlin in Anbetracht der Eingabe einer bloßen Wohnadresse ohne Namensbezug bei „Google Maps“.

LG Berlin: Werbung mit abgelaufenem TÜV-Zertifikat ist irreführend

Der Einsatz von Zertifikaten und Gütesiegeln ist eine verbreitete Methode, um die besondere Produktqualität hervorzuheben und sich auf diese Weise von anderen Mitbewerbern abzuheben. An die rechtskonforme Werbung sind aber hohe Anforderungen gestellt, deren Missachtung schnell wettbewerbsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Dass die Verwendung eines abgelaufenen TÜV-Zertifikats eine wettbewerbswidrige Irreführung begründet, entschied kürzlich das LG Berlin.