Radfahrer durch herabfallende Baumkrone verletzt: Schadensersatzanspruch gegen die Kommune?
Wird ein Radfahrer durch einen am Straßenrand stehenden Baum verletzt, heißt das nicht zwangsläufig, dass ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht. Das entschied nun das Oberlandesgericht Hamm und lehnte die Ausgleichsansprüche eines verletzten Radfahrers gegen die Kommune somit ab.